Baum - Diagnose - Trautmann

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbietet geschützte Tierarten in ihrem natürlichen Umfeld zu Stören oder deren Lebensraum zu zerstören.

Bäume, Sträucher und Hecken bieten zahlreichen dieser geschützten Tierarten, insbesondere Vögeln, Fledermäusen, Kleinsäugern und Insekten wichtigen Brut- oder Lebensraum. Einige Tierarten können nur in Symbiose mit bestimmten Baumarten leben und Überleben und sichern im Gegenzug die Fortpflanzung und das Überleben der Bäume.

Als "geprüfte Sachkundige für Baumhabitate" bieten wir bei notwendigen Baumpflege- oder Fällmaßnahmen eine artenschutzrechliche Voruntersuchung um nicht mit dem Bundesnaturschutzgesetz in Konflikt zu geraten. 

Bei positivem Befund beraten wir mit der zuständigen Naturschutzbehörde und Artenschutzbeauftragten weitere Vorgehensweisen und mögliche Lösungen bis hin zur erfolgreichen Durchführung.